Ausbildungskonzept

Die Fach- und Diplomausbildung wird in zwei Formen angeboten:

- eine Tagesform (ab 18 Jahren) / A - Form

- eine berufsbegleitende Form (ab 19 Jahren)  / B - Form

Wesentliches Merkmal der Ausbildung ist die Verbindung von Theorie und Praxis: Die Praxis soll ein theoretisches Fundament erhalten - und die Theorie soll in der Praxis ihre konkrete Bewährung erfahren. Aus diesem Grund ist während der gesamten Ausbildungszeit eine einschlägige Tätigkeit verpflichtend.

Unterricht
Neben herkömmlichem Unterricht gehören Persönlichkeitsbildung, fächerübergreifende Unterrichtsgestaltung, Projekte, Workshops mit behinderten Menschen und Expertinnen und Experten, Exkursionen im In- und Ausland, Fachtagungen, u. a. m. zum Alltag der Ausbildung.

Stundentafel

Praktika
Praktikumsstellen sind vor allem Wohngemeinschaften, Wohnheime und Werkstätten für intellektuell und mehrfach behinderte Menschen. Praktika können aber auch in Schulen (z.B. in Integrations- oder Basalen Förderklassen) oder in Familien mit einem behinderten Kind geleistet werden.
Im Ausbildungsschwerpunkt "Behindertenarbeit" sind auch ein Krankenhaus- und ein Pflege-Praktikum verpflichtend. 


 

FACH-ABSCHLUSS UND DIPLOM-ABSCHLUSS

Die Sozialbetreuungsberufe-Gesetze unterscheiden zwischen Fachniveau und Diplomniveau.
Mit Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird die gesetzlich geregelte Berufsbezeichnung
Fach-SozialbetreuerIn erworben,
mit Ende des dritten die Berufsbezeichnung Diplom-SozialbetreuerIn.


 

PFLEGERISCHE QUALIFIKATIONEN

In die Fach-Ausbildung sind auch pflegerische Qualifikationen gem. GuKG (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) integriert.

A-Form (Ausbildungsschwerpunkt "Behindertenarbeit"):

Fixer Bestandteil der Ausbildung ist die "Pflegehilfe"-Qualifikation, die im GuKG geregelt ist und neben klar definierten pflegerischen Kompetenzen auch Berufsberechtigungen (z.B. für die Arbeit im Pflegeheim, in der Mobilen Pflege, im Krankenhaus, usw.) mit sich bringt.
Als Bedingungen für den Abschluss als Fach-SozialbetreuerIn wird vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres die Pflegehilfe-Prüfung abgelegt.

B-Form (Ausbildungsschwerpunkt "Behindertenbegleitung", Berufstätigenform):

Das GuKG definiert ein so genanntes Modul "Unterstützung bei der Basisversorgung", das einige grundlegende pflegerische Berechtigungen ("Basisversorgung") vermittelt. - Dieses Modul ist Voraussetzung für den Abschluss als Fach-SozialbetreuerIn-Behindertenbegleitung.


 

DIPLOM-ABSCHLUSS UND BERUFSREIFEPRÜFUNG

Personen, die keine Matura haben und nach dem Abschluss als Diplom-SozialbetreuerIn die Berufsreifeprüfung absolvieren wollen, ersparen sich die Teilprüfung "Fachbereich", weil die SOB-Diplomprüfung als Ersatz anerkannt wird.

 

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Schülerinnen lachend

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STUNDENTAFEL

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